Unser Motto lautet: Die Zukunft gehört denen, die sie gestalten! Menschen wollen erfolgreich sein. Davon sind wir überzeugt. Sie wollen persönlich wirksam sein und durch ihre berufliche Handlungskompetenz die Zukunft gestalten.
Mit einer IHK-Aufstiegsqualifizierung zur Geprüften Technischen Betriebswirtin / zum Geprüften Technischen Betriebswirt gestalten Sie Ihre Zukunft aktiv. Der berufsbegleitende Lehrgang bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie Ihre Qualifikation hervorragend mit Ihrem Beruf und Ihrem Alltag verbinden können und eine Qualifikation erwerben, die in der Wirtschaft im hohen Maße anerkannt ist.
IQ Bremen GmbH
Mary-Somerville-Straße 12
D-28359 Bremen
Telefon 0421 / 174 81 0
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Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir ausschliesslich intern und zweckgebunden für die Abwicklung der Veranstaltungen, für die Sie sich angemeldet bzw. interessiert haben. Eine Weitergabe findet nicht statt. Wir verwenden die Daten zur Erbringung unserer Leistungen nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes. Sie können der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit mit der Wirkung für die Zukunft widersprechen.
Sie finden uns im Unicom², Haus Lausanne, Mary-Somerville-Str. 12, 28359 Bremen im Technologiepark in der Nähe der Universität Bremen. Parkmöglichkeiten stehen in der näheren Umgebung ausreichend zur Verfügung.
Das Unicom² liegt in unmittelbarer Nähe der A27 Bremerhaven - Hannover - Abfahrt Universtität/Horn-Lehe.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie uns mit den Linien 6, 21, 22 und 31 der BSAG sowie mit den VBN-Linien 630 und 670.
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§ 1 Allgemeines
1. Die Bildungsmaßnahmen der IQ Bremen GmbH, Intelligente Qualifizierung (im folgenden IQ) stehen grundsätzlich jedem Bildungswilligen offen.
2. Die Teilnehmer werden vor Beginn der Bildungsmaßnahme über Ziele, Inhalte, Methoden und Anforderungen der Lehrgänge informiert.
3. Für einzelne Lehrgänge sind Zugangsvoraussetzungen festgelegt. Insbesondere für Abschlussprüfungen von beruflichen Aufstiegsfortbildungen vor Prüfungsausschüssen sind besondere Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen. Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich an uns oder direkt an die prüfende Stelle der HK Bremen.
4. Mit der Vertragsschließung bei IQ wird weder ein Anspruch auf Förderung durch Dritte (z.B. Agentur für Arbeit) noch ein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung begründet.
§ 2 Rechte und Pflichten
1. Mit Ausstellung der Anmeldebestätigung für eine Bildungsmaßnahme ist zwischen Teilnehmer und IQ ein Vertrag geschlossen. Konsequenzen aus diesem Vertrag können ab diesem Datum geltend gemacht werden.
2. IQ verpflichtet sich, die im Vertrag genannte Veranstaltung innerhalb der vereinbarten Zeitrahmens durchzuführen.
3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Veranstaltungsgebühr zu zahlen. Prüfungsgebühren für externe Prüfungen sind nicht in der Veranstaltungsgebühr enthalten und unmittelbar an die dafür zuständige Stelle zu zahlen.
4. Gemäß geltendem Recht werden bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in banküblicher Höhe bzw. Bearbeitungsgebühren für den ausstehenden Betrag berechnet.
§ 3 Durchführung der Veranstaltungen
1. IQ behält sich Änderungen der Veranstaltungsinhalte, der Veranstaltungszeiten und der Veranstaltungsorte gegenüber der Ankündigung vor. Das Veranstaltungsziel darf dadurch nicht verändert werden. Ausgefallene Veranstaltungsstunden werden innerhalb der Veranstaltungsdauer im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten nachgeholt. Ersatzansprüche aus dem Ausfall oder der Verlegung von Veranstaltungsterminen sind ausgeschlossen.
2. IQ behält sich vor, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor wenn 1. die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist bzw. durch Rücktritte der Teilnehmer unterschritten wird und 2. bei Verhinderung der Dozenten.
3. Teilnehmer können nach Absprache mit IQ in andere bzw. spätere Lehrgangsangebote wechseln. Soweit der Übergang Auswirkungen auf die Förderung durch Dritte hat, ist dies vom Teilnehmer zu vertreten.
4. Die dem Teilnehmer überlassenen Unterrichtsmaterialien des IQ sind zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht vervielfältigt werden. In der Veranstaltung verwendete EDV-Programme sind einschließlich der darin enthaltenen Daten urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur zu Unterrichtszwecken genutzt und nicht kopiert werden.
§ 4 Kündigung
1. Der Teilnehmer kann mit einer Frist von 6 Wochen zum nächsten Quartalsende kündigen.
2. Kommt ein Teilnehmer bei Ratenzahlungsvereinbarung mit zwei Monatsraten in Verzug und gleicht er den Rückstand trotz Mahnung mit Kündigungsandrohung nicht aus, verstößt er beharrlich und schwerwiegend gegen die Hausordnung oder stört er dauerhaft und intensiv den Unterricht, ist IQ berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach §626 BGB bleibt für beide Vertragspartner unberührt. Die Kündigung nach §627 BGB ist ausgeschlossen.
4. Teilnehmer, die eine Förderung nach dem SGB III für die Teilnahme an einer Maßnahme beantragen, haben ein allgemeines kostenfreies Rücktrittsrecht nach Vertragsabschluss. Zusätzlich wird den Teilnehmern ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt, sollte eine Förderung durch die Agentur für Arbeit / das Jobcenter nicht zustande kommen.
§ 5 Ratenzahlung
Bei Ratenzahlung enthält die Lehrgangsgebühr bankübliche Zinsen. Fallen Prüfungsgebühren an, sind diese an die dafür zuständige Stelle, in der Regel an die HK Bremen, zu zahlen.
§ 6 Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir ausschließlich intern und zweckgebunden für die Abwicklung der Veranstaltungen für die Sie sich angemeldet haben. Eine Weitergabe findet nicht statt. Wir verwenden die Daten zur Erbringung unserer Leistungen nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes. Sie können der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit mit der Wirkung für die Zukunft widersprechen.
§ 7 Sonstiges
1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Leitung des IQ und Ihrer Beauftragten zu befolgen und regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Er ist verpflichtet, die Unterrichtsräume und die ihm zur Verfügung gestellten Geräte und Materialien pfleglich zu behandeln.
2. Die Haftung des IQ für Schäden, insbesondere solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen; es sei denn, das der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten des IQ beruht.
3. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen; Ergänzungen und Änderungen des Vertrages sind nur in schriftlicher Form zulässig.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Gerichtsstand ist Bremen.
Stand 05.02.2013
1. Hiermit melden Sie sich für das Studium der umseitig von Ihnen angegebenen Fachrichtung an.
2. Wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, nimmt die IQ Technikum GmbH Ihre Anmeldung an. Der Studienvertrag wird wirksam, wenn Ihnen die Anmeldebestätigung zugestellt wird. Vor Beginn eines Semesters wird Ihnen das für dieses Semester benötigte Fernlehrmaterial zugesandt. Der ersten Sendung ist eine Kopie dieser Studienanmeldung beigefügt.
3. Das Studium startet mit dem Beginn des Semesters (01. April / 01. Oktober). Über die gesetzliche Frist von 14 Tagen hinaus, können Sie einen Monat lang das Fernlehrmaterial kennen lernen und die Leistungen des IQ Technikums in Anspruch nehmen. Innerhalb dieses Probemonats können Sie kostenfrei, ohne Angabe von Gründen die Studienanmeldung widerrufen. Das erhaltene Fernlehrmaterial müssen Sie zurücksenden, bereits geleistete Studiengebühren erhalten Sie in voller Höhe zurück.
4. Nach Ablauf des Probemonats können Sie den Studienvertrag mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des Semesters kündigen. Die Mindestlaufzeit des Studienvertrages beträgt also sechs Monate. Nach Ablauf des ersten Semesters können Sie den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Monats kündigen. Das Recht der IQ Technikum GmbH und von Ihnen, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.
5. Dauer des Sommersemesters: 01. April bis 30. September
Dauer des Wintersemesters: 01. Oktober bis 31. März
jeden Jahres.
Für das Fernstudium ist begleitender Präsenzunterricht von mindestens 560 Unterrichtsstunden
vorgesehen. Während der Schulferien des Bundeslandes Bremen finden in der Regel keine
Präsenzveranstaltungen statt.
6. In Ihren Studiengebühren sind folgende Leistungen vom IQ Technikum enthalten:
- Persönliche Studienberatung
- Fernlehrmaterialien und deren Lieferung
- Zugang zur online- Lernplattform
- Pädagogische und fachliche Betreuung
- Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen
- Teilnahme an IQ Technikum internen Prüfungen
- Ausfertigung von Leistungsbescheinigen, Zeugnissen und Zertifikaten
7. Folgende Leistungen müssen Sie selber tragen
- Kosten für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung bei Präsenzveranstaltungen
- Kosten für Porto, Telefon und Internetzugang. Für die Nutzung der online-Lernplattform selbst entstehen
keine weiteren Kosten.
- Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel, insbesondere PC / Laptop mit Betriebssystem und Office-Paket.
8. Jeweils zum 15. eines jeden Monats müssen Sie Ihre Studiengebühren zahlen, zum ersten Mal nach Erhalt des ersten Lernmaterials. Während der Vertragslaufzeit werden die Gebühren nicht erhöht.
9. Diese Anmeldung ist bis zum Ende des sechsten Semesters gültig. Mit dem Abschluss der Vorbereitung zur staatlichen Technikerprüfung endet der Studienvertrag. Für die staatliche Technikerprüfung fallen zusätzlich Prüfungsgebühren an.
10. Sollte die vom IQ Technikum vorgesehene Studiendauer für die Vorbereitung auf die staatliche Prüfung nicht ausreichen, ist eine kostenlose Verlängerung der Betreuungsfrist um bis zu zwei Jahren nach Abschluss der vereinbarten Studiendauer möglich.
11. Die IQ Technikum GmbH muss sich inhaltliche und organisatorische Änderungen, insbesondere durch Veränderung amtlicher Richtlinien und Lehrpläne, vorbehalten.
12. Für Streitigkeiten aus dem Studienvertrag ist Ihr Wohnsitz der ausschließliche Gerichtsstand.
Stand Dez. 2014
1. Hiermit melden Sie sich für das Studium der umseitig von Ihnen angegebenen Fachrichtung Betriebswirtschaft an.
2. Wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, nimmt die IQ Wirtschaft GmbH Ihre Anmeldung an. Der Studienvertrag wird wirksam, wenn Ihnen die Anmeldebestätigung zugestellt wird. Vor Beginn eines Semesters wird Ihnen das für dieses Semester benötigte Lernmaterial zugesandt. Der ersten Sendung ist eine Kopie dieser Studienanmeldung beigefügt.
3. Das Studium startet mit dem Beginn des Semesters (01. April / 01. Oktober). Über die gesetzliche Frist von 14 Tagen hinaus, können Sie einen Monat lang das Lernmaterial kennen lernen und die Leistungen von IQ Wirtschaft in Anspruch nehmen. Innerhalb dieses Probemonats können Sie kostenfrei, ohne Angabe von Gründen die Studienanmeldung widerrufen. Das erhaltene Lernmaterial müssen Sie zurücksenden, bereits geleistete Studiengebühren erhalten Sie in voller Höhe zurück.
4. Nach Ablauf des Probemonats können Sie den Studienvertrag mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des Semesters kündigen. Die Mindestlaufzeit des Studienvertrages beträgt also sechs Monate. Nach Ablauf des ersten Semesters können Sie den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Monats kündigen. Das Recht der IQ Wirtschaft GmbH und von Ihnen, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.
5. Dauer des Sommersemesters: 01. April bis 30. September Dauer des Wintersemesters: 01. Oktober bis 31. März jeden Jahres.
6. In Ihren Studiengebühren sind folgende Leistungen von IQ Wirtschaft enthalten
- Persönliche Studienberatung
- Fernlehrmaterialien und deren Lieferung
- Zugang zur online- Lernplattform
- Pädagogische und fachliche Betreuung
- Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen
- Teilnahme an IQ Wirtschaft internen Prüfungen
- Ausfertigung von Leistungsbescheinigungen, Zeugnissen und Zertifikaten
7. Folgende Leistungen müssen Sie selber tragen:
- Kosten für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung bei Präsenzveranstaltungen
- Eigene Kosten für Porto, Telefon und Internetzugang. Für die Nutzung der online-Lernplattform selbst entstehen keine weiteren Kosten.
- Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel, insbesondere PC / Laptop mit Betriebssystem und Office-Paket.
8. Jeweils zum 15. eines jeden Monats müssen Sie Ihre Studiengebühren zahlen, zum ersten Mal nach Erhalt des ersten Lernmaterials. Während der Vertragslaufzeit werden die Gebühren nicht erhöht.
9. Diese Anmeldung ist bis zum Ende des sechsten Semesters gültig. Mit dem Abschluss der Vorbereitung zur staatlichen Betriebswirte-Prüfung endet der Studienvertrag. Für die staatliche Betriebswirte-Prüfung fallen zusätzlich Prüfungsgebühren an.
10. Sollte die von IQ Wirtschaft vorgesehene Studiendauer für die Vorbereitung auf die staatliche Prüfung nicht ausreichen, ist eine kostenlose Verlängerung der Betreuungsfrist um bis zu zwei Jahren nach Abschluss der vereinbarten Studiendauer möglich.
11. Die IQ Wirtschaft GmbH muss sich inhaltliche und organisatorische Änderungen, insbesondere durch Veränderung amtlicher Richtlinien und Lehrpläne, vorbehalten.
12. Für Streitigkeiten aus dem Studienvertrag ist Ihr Wohnsitz der ausschließliche Gerichtsstand.
Stand November 2014
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